Bodenrichtwerte, Stand: 01.01.2022
Innerhalb der Bodenrichtwertzonen können Zu- oder Abschläge auf die jeweiligen Bodenrichtwerte bedingt durch Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbeeinflussenden Eigenschaften wie Grundstücksgröße, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand oder Zuschnitt gerechtfertigt sein. Insofern lassen die Richtwerte keine hinreichenden Schlüsse auf den Verkehrswert einzelner Grundstücke zu. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Jeder hat die Möglichkeit, Auskünfte über Bodenrichtwerte zu erhalten. Die entsprechenden Informationen sind allen Interessenten zugänglich. Die Auskunft wird von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt. Eine schriftliche Bodenrichtwertbestätigung können Sie gegen Gebühr erhalten. Reichen Sie dazu bitte einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Gartenstr. 14, 72226 Simmersfeld ein.
Seit Juli 2022 können die Bodenrichtwerte auf der Seite von BORIS BW abgerufen werden (siehe Link unten).
Sie werden insbesondere für die Grundsteuererklärungen benötigt.
Die Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke liegt in allen Ortsteilen einheitlich bei:
- Ackerland: 1,50 €/qm
- Grünland: 1,00 €/qm
- Wald: 0,80 €/qm
Für Bauerwartungsland liegt der Bodenrichtwert bei:
- Simmersfeld: 25,- €/qm
- Ortsteile: 18,- €/qm