ELR Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
Gefördert werden beispielsweise umfassende Wohnungsmodernisierungen, Gebäudeabbrüche, die Verlagerung störender Betriebe ins Gewerbegebiet, die Erweiterung und Neuansiedlung von Unternehmen sowie die Sicherung der Grundversorgung. Die Schwerpunkte der Förderung werden jährlich angepasst.
Der Fördersatz liegt je nach Projektart zwischen 10 und 35%. Der Zuschuss wird in einem Wettbewerbsverfahren gewährt. Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden. Der Antrag ist über die Gemeinde einzureichen.
Informationen zur Antragsstellung und Unterstützung:
Regina Schwarz
Kämmerin der Gemeinde Simmersfeld
Tel. 07484 9320-16
schwarz@simmersfeld.de