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Aktuelles & Informatives

Bauleitplanung der Gemeinde Simmersfeld Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Strutäcker“

Veröffentlicht am Montag, 27. Mai 2024

Bauleitplanung der Gemeinde Simmersfeld

Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Strutäcker“

Der Gemeinderat der Gemeinde Simmersfeld hat am 15.05.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Strutäcker“ erneut aufzustellen und als Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchzuführen. Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Simmersfeld dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Textteil mit Begründung mit Datum vom 03.05.2024 und der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 74 LBO zugestimmt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Planaufstellung erfolgt im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Ziel und Zweck der Planung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Strutäcker“ ist die Schaffung von Planungsrecht für die Erweiterung eines langjährig ansässigen Betriebes an der Ortsdurchfahrt in Simmersfeld. Aufgrund neuer technischer Anforderungen und zusätzlicher Raumbedarfe plant der Betrieb die Erweiterung des bestehenden Gebäudes in Richtung Westen. Zusätzlich sollen auf dem Gelände Parkplätze geschaffen werden.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, Möglichkeiten zur städtebaulichen Ergänzung der bisher vorhandenen Baustrukturen zu schaffen und den bisherigen Gebietscharakter im Grundsatz zu erhalten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (und örtlicher Bauvor-schriften) erforderlich.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im bebauten Siedlungsraum handelt, die Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO unter 20.000 m² liegt und mit der Überplanung keine wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sind (Gebiet bereits weitgehend überbaut und zum Teil überplant), wird der Plan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan soll aufgestellt werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des bestehenden Betriebes zu ermöglichen. Dabei sollen die bestehenden Qualitäten aufrechterhalten und der bestehende Betrieb dauerhaft gesichert werden.

 

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Strutäcker“ umfasst eine Fläche von ca. 0,82 ha, wie sie sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Planskizze ergibt.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Nr. 101, 101/2, 268 (Teilfl.) und 268/2.

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichnung, Textteil und Begründung, jeweils mit Datum vom 03.05.2024 sowie die vorliegenden Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Homepage der Gemeinde Simmersfeld unter https://www.simmersfeld.de/ veröffentlicht im Zeitraum von je einschließlich

27.05.2024 bis 01.07.2024

Im selben Zeitraum vom 27.05.2024 bis 01.07.2024 liegen die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren „Strutäcker“ auch im Rathaus, Gartenstraße 14, 72226 Simmersfeld, für jedermann zugänglich öffentlich aus.

Öffnungszeiten des Rathauses

Mo, Di, Do 8:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 19:00 Uhr

Freitag 8:00 – 11:30 Uhr

 

Die Gemeinde Simmersfeld führt die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch.

 

Folgende wesentlichen, bereits vorliegenden Gutachten werden im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt:

  • Artenschutzrechtliche Untersuchung des IUS Weibel & Ness GmbH, April 2024
  • Fachgutachten zu den Schallimmissionen, Ingenieurbüro W&W Bauphysik GbR, 03.05.2024

 

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auf elektronischem Wege bei der Gemeinde Simmersfeld über folgende Emailadresse abgegeben werden: mueller@simmersfeld.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, z.B. schriftlich oder während der Öffnungszeiten des Rathauses mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

 

Simmersfeld, den 17.05.2024

 

Jochen Stoll

(Bürgermeister)

 

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