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Gemeinderat & Ortsrecht

Wissenswertes zur Gemeindeordnung

Gemeinderat Simmersfeld nach Wahl 2019
Gemeinderat Simmersfeld nach Wahl 2019
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft und legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Die Gemeinderätinnen und -räte werden bei den "Kommunalwahlen" für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die Aufgabe wird ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung ausgeübt. Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich für die Bürgerinnen und Bürger und werden vom Bürgermeister geleitet.

Die Zahl der Gemeinderäte und -rätinnen richtet sich nach der Gemeindegröße. In Simmersfeld hat der Gemeinderat 14 Mitglieder. Die letzte Wahl hat am 26.05.2019 stattgefunden.

Für besondere Themen können beschließende Ausschüsse gebildet werden, so geschehen mit dem Technischen Ausschuss und dem Verwaltungsausschuss.

Ortschaftsräte

Die Gemeindeordnung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um Ortsteilen ein größeres Mitwirkungsrecht an Entscheidungen der gesamten Gemeinde einzuräumen und um mehr Bürgernähe zu erzielen. In Simmersfeld wurde auf dieser Grundlage die Ortschaftsverfassung eingeführt. In den Ortschaften Aichhalden-Oberweiler, Beuren, Ettmannsweiler und Fünfbronn wählen die Bürgerinnen und Bürger daher direkt einen Ortschaftsrat. Dieser hat ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht zu Themen, die die jeweilige Ortschaft betreffen.

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